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   VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632   

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VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632 (https://dejure.org/2019,23344)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632 (https://dejure.org/2019,23344)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - AN 1 E 18.01632 (https://dejure.org/2019,23344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 67 S. 1 Nr. 2; BayBG Art. 18 Abs. 1; BayPVG Art. 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Art. 80 Abs. 2
    Konstitutives Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung - Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines Dienstposten

  • rewis.io

    Konstitutives Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung - Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 23; ebenso: OVG Lüneburg, B.v.21.4.2015 - 5 ME 64/15 - B.v.1.3.2016 - 5 ME 10/16).

    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 - juris Rn. 20; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

    Legt der Dienstherr ein konstitutives Anforderungsprofil fest, so ist erforderlich, dass sich aus der Stellenausschreibung ergibt, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 49).

    Fehler im Anforderungsprofil führen nämlich grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Das Gericht sieht sich jedoch zu folgendem Hinweis veranlasst: Nach ständiger Rechtsprechung ist ein konstitutives Anforderungsprofil zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, B.v. 20.6.2013 2 VR 1/13 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Zur generellen Problematik von Altersgrenzen bei den Spezialeinheiten und deren grundsätzlicher Zulässigkeit werde auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.02.2012 - Az.: 2 B 136.11) und des OVG Berlin-Brandenburg (U.v. 18.08.2011 - Az.: OVG 4 B 20/10) verwiesen.

    Bezugnehmend auf die Entscheidungen des BVerwG (B.v. 20.2.2012 - 2 B 136/11 - juris) und des OVG Berlin-Brandenburg (U.v. 18.8.2011 - OVG 4 B 20.10 - juris) hat die Kammer keine Zweifel daran, dass zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Spezialeinheiten eine Altersgrenze zulässig ist und keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt.

    Durch die Altershöchstgrenze für eine Verwendung in den Spezialeinheiten wird weder die Freiheit der Berufswahl noch die Möglichkeit eines Laufbahnaufstiegs berührt, da Beruf des Antragstellers nicht der eines Beamten einer Spezialeinheit, sondern der eines Polizeivollzugsbeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars ist, so dass nicht der Gesetzesvorbehalt gilt (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 18.8.2011 - OVG 4 B 20.10 - juris Rn. 22 f.).

  • BVerwG, 20.02.2012 - 2 B 136.11

    Altersgrenze für Polizeibeamte im Spezialeinsatzkommando; Nachweis, dass ein

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Zur generellen Problematik von Altersgrenzen bei den Spezialeinheiten und deren grundsätzlicher Zulässigkeit werde auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.02.2012 - Az.: 2 B 136.11) und des OVG Berlin-Brandenburg (U.v. 18.08.2011 - Az.: OVG 4 B 20/10) verwiesen.

    Bezugnehmend auf die Entscheidungen des BVerwG (B.v. 20.2.2012 - 2 B 136/11 - juris) und des OVG Berlin-Brandenburg (U.v. 18.8.2011 - OVG 4 B 20.10 - juris) hat die Kammer keine Zweifel daran, dass zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Spezialeinheiten eine Altersgrenze zulässig ist und keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - IÖD 2011, 14; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09 - ZBR 2011, 37; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - BayVBl 2004, 17).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - BVerwGE 124, 99; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - BVerwGE 122, 147).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Die Antragsgegnerin hat nicht erklärt, sie werde bei einer - vorläufigen - Besetzung des Dienstpostens mit dem ausgewählten Bewerber dessen Bewährungsvorsprung bei einer erneuten Auswahlentscheidung unberücksichtigt lassen (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 21, 28; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 11).

    Es erscheint möglich" dass der Beförderungsdienstposten im Falle einer fehlerfreien Wiederholung des Auswahlverfahrens anhand der streitgegenständlichen Stellenausschreibung an den Antragsteller vergeben würde (BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 12), da der Antragsteller rechtsfehlerhaft bisher überhaupt nicht in den Leistungsvergleich aufgenommen worden war.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Für diese Altersgrenze bedarf es keiner gesetzlichen Festlegung, da sie für die Verwirklichung von Grundrechten keine erhebliche Bedeutung hat (BVerfG, B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 - juris Rn. 52 ff.).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Darüber hinaus kann sich das Anforderungsprofil aus allgemeinen, vom öffentlichen Arbeitgeber beispielsweise auf seiner Homepage oder in Form von in Broschüren veröffentlichten Hinweisen über die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungsanforderungen (BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16/10 - juris Rn. 23) oder aus vorab getroffenen Festlegungen, z.B. in Form einer Bekanntmachung, die generalisierend für alle Fälle der Besetzung von Beförderungsämtern gilt (BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 13), ergeben.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Das gilt insbesondere für das die Beurteilungen abschließende Gesamturteil (BVerwG, U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris Rn. 26; B.v. 6.11.2007 - 3 CE 07.2163 - juris Rn. 41 f.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632
    Soll dem Gedanken der Bestenauslese bei der Auswahlentscheidung Rechnung getragen werden, so müssen darüber hinaus - jedenfalls in aller Regel - auch das gewählte Beurteilungssystem gleich sein und die bei der Beurteilung zur Anwendung kommenden Beurteilungsrichtlinien, -merkmale und -maßstäbe wie Punkteskalen gleichmäßig auf sämtliche Beamte angewendet werden, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - NVwZ-RR 2000, 621).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 6 CE 16.2310

    Gestuftes Auswahlverfahren bei konstitutivem Anforderungsprofil rechtmäßig

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377

    Beamtenrecht; Fachhochschullehrer an FHVR; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 13/A

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

  • VG München, 26.09.2017 - M 5 K 17.1229

    Fiktive Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Es obliege dem Dienstherrn zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt er seine Verwaltungspraxis ändere; betroffen von der Änderung seien dann alle Entscheidungen, die ab diesem Zeitpunkt zu treffen sind (so in Bezug auf eine erst nach der Ausschreibung, aber vor der Auswahlentscheidung in Kraft getretene Dienstvorschrift auch VG Köln, Beschl. v. 27.8.2018, 15 L 1612/18, juris Rn. 15ff.; hierzu nachgehend - allerdings ohne auf diese Frage ausdrücklich einzugehen - OVG Münster, Beschl. v. 2.10.2018, 1 B 1357/18, juris; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 20.8.2019, 6 CE 19.1322, juris Rn. 16; abweichend allerdings in Bezug auf eine als streng vertraulich behandelte sog. "Fachliche Konzeption", aus der sich eine Höchstaltersgrenze ergab VG Ansbach, Beschl. v. 17.7.2019, AN 1 E 18.01632, juris Rn. 56ff.).
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